strafregisterauszug
In einigen Situationen in der Schweiz braucht es den Nachweis von einem Strafregisterauszug. Die Gründe hierfür könnten nicht unterschiedlicher sein. Sei es für die Suche nach einem neuen Job oder einer Wohnung – in manchen Bereichen ist es verpflichtend. Doch welche Informationen stehen drinnen? Worauf muss geachtet werden? Und welche Personengruppen brauchen einen Auszug? All das und mehr soll der folgende Artikel zeigen.
Was genau ist ein Strafregisterauszug?
Zunächst einmal sollte geklärt werden, was genau unter dem Auszug verstanden wird. In der Schweiz gibt es seit 2015 zwei verschiedene Arten. Dabei handelt es sich um den Sonderprivatauszug und den Privatauszug. Die Unterschiede liegen in der Tiefe des Details. Meistens reicht der Privatauszug für die meisten Fälle aus. Wichtig wird das Dokument, wenn es um Kinder und Jugendliche geht.
Wofür wird der Auszug benötigt?
Mindestens genauso interessant ist die Frage, wann genau der Auszug überhaupt benötigt wird. Dazu ein paar Beispiele in der Zusammenfassung:
-> Suche einer neuen Wohnung
-> Suche eines neuen Jobs
-> Beantragung eines Patents
-> Bewilligung einer Waffe
-> Visumsprozess
-> etc.
Diese Infos stehen im Auszug
Wozu der Auszug benötigt wird, wurde bereits erklärt. Doch was genau steht drinnen? Im Grunde genommen sind es Infos über Vergehen und strafrechtliche Vergehen einer Person. Insbesondere Kinder und Jugendliche sollen damit geschützt werden.
Fazit
Der Strafregisterauszug hat viele Ähnlichkeiten mit dem bekannten Führungszeugnis aus Deutschland. Ziel ist es natürlich Arbeitgebern und co. so viel Sicherheit wie möglich zu bieten. Und das geht nur, wenn man mehr über eine Person und dessen Vergangenheit erfährt. Allerdings müssen die Betroffenen zustimmen, ansonsten geht der Antrag nicht durch.