Strafregisterauszug beantragen: so einfach funktioniert der Prozess
Oftmals wird im Zuge von Bewerbungen gefordert, dass Bewerber ein strafregisterauszug beantragen. Jeder Mensch, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, hat das Recht auf den Antrag von einem Führungszeugnis. Dies kann entweder für eigene Zwecke beantragt werden, in diesem Fall handelt es sich um ein Privatführungszeugnis oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragt werden. Dieses Zeugnis kann von der Person selbst beantragt werden. Hierfür wird der Personalausweis oder Reisepass benötigt. Die Person kann dann eine örtliche Meldebehörde aufsuchen oder das Online- Portal aufrufen. Wenn es sich um Personen handelt, die von der Meldepflicht befreit sind, oder diese keinen festen Wohnsitz besitzen, können diese Personen den Antrag bei der Meldebehörde stellen, die sich in dem Bezirk befindet, in dem sie sich gewöhnlich aufhalten.
Das Online- Portal ist übersichtlich und logisch aufgebaut, so dass es im Grunde sehr einfach ist, dort ein Führungszeugnis zu beantragen. Dies nimmt der Regel nicht viel Zeit in Anspruch und ist innerhalb von ein paar Minuten erledigt. Allerdings muss die betreffende Person dann eine gewisse Zeit auf das Führungszeugnis warten. Wenn es sich um eine Person handelt, die gesetzlich vertreten wird also zum Beispiel minderjährig ist, kann eine Person, welche sie gesetzlich vertritt, den Antrag stellen. Das Führungszeugnis wird durch das Bundesamt für Justiz ausgestellt.
Wenn man sich für den Behördengang entscheidet, kann man das Führungszeugnis entweder schriftlich oder mündlich persönlich beantragen. Im formlosen Antragsschreiben, welches an das Einwohnermeldeamt gerichtet ist, sollten auch die Personendaten also Geburtstag, Geburtsname, Geburtsdatum und -Ort, Staatsangehörigkeit und Anschrift angegeben werden. Die Unterschrift, welche unter dem Antragsschreiben gesetzt wird, muss amtlich oder öffentlich beglaubigt werden. Wenn es nicht bereits anhand der Beglaubigung der Unterschrift ersichtlich ist, muss auch die Richtigkeit der Daten nachgewiesen werden. Es ist daher empfehlenswert, sich schon vor der schriftlichen Antragsstellung mit der zuständigen Meldebehörde in Verbindung zu setzen.